Wir betreiben ein Ladengeschäft und einen Online-Shop mit einer Lager- und Versandfläche von insgesamt weniger als 400 Quadratmetern.
Daher unterliegen wir nach § 17 ElektroG grundsätzlich nicht der gesetzlichen Verpflichtung zur Rücknahme von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Unabhängig davon bieten wir unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Elektro- und Elektronik-Altgeräte
freiwillig und aus Kulanz zurückzugeben.
1. Umfang der freiwilligen Rücknahme
Wir nehmen Elektro- und Elektronik-Altgeräte privater Endnutzer freiwillig zurück, sofern es sich um Geräte handelt,
die ihrer Art nach den von uns angebotenen oder vertriebenen Produkten entsprechen.
Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht. Wir behalten uns vor, die Annahme im Einzelfall abzulehnen, insbesondere wenn:
- das Altgerät erhebliche Verunreinigungen aufweist,
- von dem Altgerät Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit ausgehen,
- das Gerät keine Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG darstellt,
- die Rückgabe in nicht haushaltsüblichen Mengen erfolgt.
2. Kosten der Rückgabe
Die Rückgabe des Altgeräts an die von uns benannte Rücknahmestelle erfolgt auf Kosten des Kunden.
Sofern wir einer Rücksendung zustimmen, erfolgt diese nach unseren Vorgaben.
3. Löschung personenbezogener Daten
Jeder Endnutzer ist eigenverantwortlich dafür, auf Altgeräten gespeicherte personenbezogene Daten vor der Rückgabe
vollständig zu löschen.
4. Batterien und Akkus
Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Rückgabe entfernt werden.
Diese sind getrennt einer geeigneten Sammelstelle zuzuführen.
Mehr Informationen zur Batterieentsorgung
5. Alternative Entsorgungsmöglichkeiten
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können unabhängig von unserem freiwilligen Rücknahmeangebot kostenlos bei den
öffentlich-rechtlichen Sammel- und Rücknahmestellen (z. B. Wertstoffhöfen) abgegeben werden.
Dort werden die Geräte einer ordnungsgemäßen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Verwertung zugeführt.
6. Freiwilligkeitsvorbehalt
Dieses Rücknahmeangebot erfolgt ausschließlich freiwillig und aus Kulanz. Es begründet keine gesetzliche
Verpflichtung und kann jederzeit für die Zukunft geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.